Iran droht Deutschland nach Urteil zu Mordplänen: Was bekannt ist

Iran droht Deutschland nach Urteil zu Mordplänen: Was bekannt ist

Nach der Verurteilung zweier Männer wegen iranisch gesteuerter Mordpläne in Deutschland droht Teheran offenbar mit Folgen. Die iranische Nachrichtenagentur Fars schreibt nach Berichten von „oe24“, bei einem offenen militärischen Eintritt Berlins in einen Konflikt gegen den Iran würden alle mit Deutschland verbundenen Kasernen und Einrichtungen in der Region als legitime Verteidigungsziele betrachtet. Das Auswärtige Amt hatte zuvor den iranischen Botschafter einbestellt. Die Drohung ist an eine Bedingung geknüpft und bezieht sich nicht auf Standorte in Deutschland.

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Das Urteil von Hamburg

Das Hanseatische Oberlandesgericht verurteilte am 15. Oktober 2026 den Hauptangeklagten Ali S. (54), einen dänischen Staatsbürger mit afghanischen Wurzeln, zu achteinhalb Jahren Haft. Sein Komplize, ein 42-jähriger Afghane, der im Iran geboren wurde, erhielt viereinhalb Jahre. Die Bundesanwaltschaft hatte Ali S. unter anderem geheimdienstliche Agententätigkeit für den Iran, Agententätigkeit zu Sabotagezwecken sowie versuchte Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung vorgeworfen.

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Nach den Ermittlungen sollte S. im Auftrag der iranischen Revolutionsgarden Ziele in Deutschland ausspähen, darunter den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck, sowie zwei jüdische Lebensmittelhändler in Berlin. Für den geplanten Mord an Beck rekrutierte S. den zweiten Angeklagten. S. wurde Ende Juni 2025 in Dänemark festgenommen, der Mitangeklagte im November.

Die Vorsitzende Richterin Petra Wende-Spors sagte nach Prozessberichten:

„Der Iran versucht, seinen Terror nach Deutschland zu exportieren.“

Petra Wende-Spors, Vorsitzende Richterin am OLG Hamburg, laut Prozessberichten

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Das Gericht sah staatsterroristische Aktivitäten aus niederen Beweggründen. Die Bundesanwaltschaft erklärte, die Revolutionsgarden nutzten Deutschland zunehmend als Handlungsraum für Anschläge. Der Iran hatte die Vorwürfe zuvor zurückgewiesen und von einer Kampagne gesprochen, die vom Krieg ablenken solle.

Berlins Reaktion

Am Mittwoch, 21. Oktober, bestellte das Auswärtige Amt den iranischen Botschafter ein. Auf der Plattform X hieß es, man verurteile Irans Aktivitäten aufs Allerschärfste und lasse nicht zu, dass der Iran die freiheitliche Gesellschaft bedrohe. Jüdische und pro-israelische Organisationen halten das für zu zurückhaltend. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft fordert unter anderem, den Botschafter auszuweisen und weitere Diplomaten zu unerwünschten Personen zu erklären sowie iranische Banken in Deutschland strenger zu prüfen.

Was Teheran angeblich sagt

Die Agentur Fars, die als den Revolutionsgarden nahestehend gilt, schrieb, der Iran habe Deutschland wegen „iranfeindlicher Maßnahmen“ gewarnt. Sollte Berlin offen in einen militärischen Konflikt gegen den Iran eintreten, würden alle Kasernen und Einrichtungen, die mit Deutschland in Verbindung stehen, in der gesamten Region als legitime Verteidigungsziele betrachtet. Zudem habe Teheran Deutschland davor gewarnt, im Land lebende Iraner zu schikanieren.

Wer genau in Teheran so spricht, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor, ebenso wenig, ob es sich um eine offizielle Regierungsposition handelt. Eine Reaktion der Bundesregierung oder der Bundeswehr auf die Meldung lag bisher nicht vor.

Einordnung

Entscheidend ist die Bedingung: Die Drohung bezieht sich auf den Fall, dass Deutschland militärisch gegen den Iran vorgeht. Das ist aktuell nicht beschlossen. Dennoch zeigt sie, wie angespannt das Verhältnis ist, auch vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs, der im Februar 2026 mit Angriffen der USA und Israels begann. Sicherheitsbehörden haben nach Angaben von Verbänden bereits mehrere iranisch gesteuerte Anschlagspläne vereitelt.

Wie es weitergeht

Ob das Urteil rechtskräftig wird, hängt von möglichen Rechtsmitteln ab. Politisch stehen weitere Schritte gegen iranische Vertretungen in Deutschland zur Debatte, die der Bund bisher nicht angekündigt hat.

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